Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für Lieferungen an Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. An Verbraucher liefern wir nicht.
1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der Werkbogen GmbH gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen, es sei denn, wir stimmen ihnen schriftlich zu.
Nebenabreden aus dem Tagesgeschäft, insbesondere Terminzusagen am Telefon, gelten erst mit unserer schriftlichen Bestätigung. Das ist keine Formstrenge, sondern eine Folge der Werkzeugbelegung: ein Termin bindet Maschinenzeit und muss dort eingetragen sein.
2. Angebot und Vertragsschluss
Unsere Angebote sind vier Wochen gültig und bis zur Bestätigung frei. Der Vertrag kommt mit unserer Auftragsbestätigung zustande, bei Rahmenverträgen mit dem einzelnen Abruf. Angaben in Katalogen, Maßblättern und auf dieser Seite sind Beschreibungen des Serienstands und keine Zusicherung von Eigenschaften, solange sie nicht in der Auftragsbestätigung stehen.
3. Erstmusterfreigabe
Vor der ersten Serienlieferung liefern wir Erstmuster mit Prüfbericht und gerechneter Toleranzkette. Der Kunde prüft sie in seiner eigenen Fertigung und gibt sie schriftlich frei. Erst mit der Freigabe beginnt das zugesagte Lieferfenster; ohne Freigabe fertigen wir keine Serie.
Änderungen am Bohrbild, an der Montageplatte oder am Werkstoff nach der Freigabe sind eine neue Erstmusterfreigabe mit eigenem Vorlauf. Das gilt auch dann, wenn die Änderung geringfügig aussieht: eine geänderte Bohrung verschiebt die Toleranzkette.
4. Maße, Toleranzen, Mehr- und Mindermengen
Maßangaben gelten mit den in der Auftragsbestätigung genannten Toleranzklassen. Ohne ausdrückliche Vereinbarung gelten unsere Regelklassen. Angaben zu Zyklenzahlen, Kräften und Momenten sind eigene Messwerte aus unserem Prüflabor und gelten für das geprüfte Bauteil in der geprüften Einbausituation.
Bei Serienlosen behalten wir uns eine Mehr- oder Minderlieferung von bis zu drei vom Hundert der bestellten Menge vor. Abgerechnet wird die gelieferte Menge. Grund ist die Fahrweise der Galvanik: eine Wanne wird vollständig gefahren und nicht auf Stückzahl abgebrochen.
5. Preise und Zahlung
Preise gelten je Staffel und je Legierungslos, netto ab Werk, zuzüglich Verpackung und Umsatzsteuer. Steigen Werkstoff- oder Energiekosten zwischen Vertragsschluss und Abruf um mehr als zehn vom Hundert, sprechen wir vor dem Abruf über eine Anpassung; einseitig ändern wir keinen bestätigten Preis.
Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Zinsen für Handelsgeschäfte. Aufrechnen darf der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.
6. Lieferfenster, Abruf und Gefahrübergang
Lieferfenster sind Zeiträume in Kalenderwochen und keine Tageszusagen. Sie beginnen mit der Erstmusterfreigabe, bei Rahmenverträgen mit dem Eingang des Abrufs. Teillieferungen sind zulässig, wenn sie dem Kunden zumutbar sind; bei Objektaufträgen legen wir sie ausdrücklich fest.
Lieferung erfolgt ab Werk. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware an den Spediteur übergeben ist oder der Kunde sie abholt. Verzögert sich der Versand aus einem Grund, der beim Kunden liegt, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft über.
7. Untersuchung und Mängelrüge
Der Kunde untersucht die Ware unverzüglich nach Ablieferung und rügt erkennbare Mängel unverzüglich, § 377 HGB. Zur Rüge gehört der Chargenschlüssel vom Karton, die betroffene Stückzahl und eine Beschreibung des Fehlerbildes. Ohne Chargenschlüssel können wir eine Charge nicht zuordnen, und die Bearbeitung dauert entsprechend länger.
Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Bei berechtigter Rüge liefern wir nach unserer Wahl nach oder erstatten den Preis der betroffenen Menge. Kosten für Aus- und Wiedereinbau in bereits montierte Möbel übernehmen wir nur bei einem von uns zu vertretenden Mangel und nur bis zur Höhe des Werts der gelieferten Charge.
8. Verjährung
Ansprüche wegen Mängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung. Das gilt nicht bei Vorsatz, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in den Fällen, in denen das Gesetz zwingend längere Fristen vorsieht.
9. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung unser Eigentum. Der Kunde darf sie im ordentlichen Geschäftsgang verarbeiten; verbindet er sie mit anderen Sachen, erwerben wir Miteigentum im Verhältnis des Werts. Forderungen aus dem Weiterverkauf tritt der Kunde in Höhe unserer offenen Forderung im Voraus an uns ab.
10. Werkzeuge
Kundenbezogene Werkzeuge bleiben in unserem Besitz und in unserer Instandhaltung, auch wenn der Kunde einen Werkzeugkostenanteil getragen hat. Wir halten sie mindestens drei Jahre nach dem letzten Abruf betriebsbereit. Danach fragen wir schriftlich, ob sie eingelagert oder verschrottet werden sollen.
11. Haftung
Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit haften wir unbeschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
12. Höhere Gewalt
Bei Ereignissen außerhalb unseres Einflussbereichs, etwa Ausfall der Energieversorgung, behördlichen Anordnungen oder Störungen in der Vorlieferkette, verlängern sich Lieferfenster um die Dauer der Störung. Wir melden die Störung unverzüglich und nennen ein neues Fenster, sobald es belastbar ist.
13. Erfüllungsort, Recht, Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Herford. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für beide Seiten ist das für unseren Sitz zuständige Gericht; unser Recht, am Sitz des Kunden zu klagen, bleibt unberührt.
14. Streitbeilegung
Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz). Da wir ausschließlich an Unternehmer liefern, kommen Verbraucherschlichtungsverfahren bei uns nicht in Betracht.
Stand: 2. September 2026